Kantonsstrassenprojekt Neubau Fussgängersteg Untere Chamau, Hünenberg
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Neubau Fussgängersteg Untere Chamau, Hünenberg
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Hünenberg
Öffentliche Planauflage für das Kantonsprojekt Neubau Fussgängersteg Untere Chamau
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG wird
das Projekt Neubau Fussgängersteg Untere Chamau
vom 14. Dezember 2023 bis 4. Januar 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Hünenberg, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 14. Dezember 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat