Sirenenalarm
Diese Seite richtet sich an die allgemeine Bevölkerung.
Sirenenalarm
Bei Katastrophen, in Notlagen und bei bewaffneten Konflikten wird die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert und mit Verhaltensanweisungen und Informationen versorgt. Diese dienen dem Schutz der Bevölkerung und der Schadenminderung.
Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Netz von stationären und mobilen Sirenen, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm.
Allgemeiner Alarm
Mit einem regelmässigen auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Der Allgemeine Alarm ertönt bei stationären Sirenen eine Minute lang und wird in den folgenden 5 Minuten einmal wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden. Der Allgemeine Alarm soll also die Bevölkerung dazu bewegen, umgehend das Radio einzuschalten.
Verhalten bei Sirenenalarm:
1. Radio einschalten und zuhören
2. Anweisungen befolgen
3. Nachbarn informieren
Jährlicher Sirenentest
Die Alarmierungssysteme müssen jederzeit betriebsbereit sein. Darum wird einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt, bei dem die Funktionsbereitschaft der stationären wie der mobilen Sirenen kontrolliert wird. Der Sirenentest findet jeweils am ersten Mittwoch im Februar statt. Im Kanton Zug werden insgesamt 49 stationäre und 25 mobile Sirenen mit dem Allgemeinen Alarm auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Weitere Informationen zu Warnung und Alarmierung der Bevölkerung finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, auf Alertswiss und auf Teletext, Seite 680.
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