Kinder- und Jugendprojektbeitrag
Der Kanton Zug hat die Möglichkeit, Projekte von bzw. für Kinder und Jugendliche aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.
Unterstützt werden kann
- Das Projekt ist von Kindern und Jugendlichen oder für Kinder und Jugendliche;
 - Es ist offen für alle der jeweiligen Zielgruppe und niederschwellig zugänglich;
 - Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
 - Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
 - Es wird von Gemeinden, Vereinen oder anderen Institutionen mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
 - Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
 
Nicht unterstützt werden
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
 
Gesuch einreichen
Gesuche können jederzeit, aber nur über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden.
