Bildende und angewandte Kunst
In den Sparten bildende und angewandte Kunst fördern wir Projekte von professionellen Kunstschaffenden.
Unterstützt werden können
- Ausstellungen, Performances und Veranstaltungen im Kanton Zug
- Ausserkantonal stattfindende Ausstellungen und Veranstaltungen, wenn
- sie in etablierten Ausstellungsräumen mit überregionaler Bedeutung stattfinden,
- sie unter professioneller Kuration stehen,
- sich die veranstaltende Organisation massgeblich finanziell engagiert und
- sie für das Curriculum der oder des jeweiligen Kunstschaffenden von herausragender Bedeutung sind
- Monografien, die das Schaffen einer Künstlerin oder eines Künstlers über mehrere Jahre oder einen ganzen Werdegang dokumentieren
- Ausstellungskataloge, wenn sie für das Curriculum des jeweiligen Kunstschaffenden von herausragender Bedeutung sind und besondere Aufmerksamkeit hervorrufen
Nicht unterstützt werden
- Ausstellungen in Galerien
- Portfolios
- Bei Publikationen: Neuauflagen bestehender Titel
- Publikationen im Zahlverlag
Beurteilungskriterien
- Künstlerische Qualität: herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
- Künstlerisches Potenzial
- Leistungsausweis
- Professionelle Projektplanung und Umsetzung
- Kantonale Ausstrahlung und Resonanz
Gesuchsunterlagen
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Projektbeschrieb
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Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen
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Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis
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Abbildungen und/oder Skizzen der auszustellenden Arbeiten oder Bilder früherer Arbeiten
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Terminplan
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Budget
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Finanzierungsplan mit Angaben zur Herkunft der Mittel (Erträge aus Eintritten, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, Stiftungen, öffentliche Hand)
Gesuch einreichen
Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45