Fördermassnahmen
Mit der Förderung von Kunstschaffenden und Kulturprojekten legen wir die Basis für das Kulturangebot auch ausserhalb der Institutionen. Das freie Kulturschaffen wird in verschiedenen Sparten gefördert.
Fördermassnahmen
Wir fördern die künstlerische Tätigkeit im Kanton Zug:
- Wir ermöglichen gute Rahmenbedingungen für das Zuger Kunstschaffen.
- Wir pflegen die kulturelle Vielfalt.
- Wir öffnen einem breiten Teil der Bevölkerung den Zugang zum kulturellen Leben.
Wir fördern die Sparten bildende und angewandte Kunst, Film, Literatur und Publikationen, Musik, Tanz und Theater, Volkskultur, Kulturvermittlung und Spartenübergreifendes.
Diese Ziele hat sich der Zuger Kantonsrat bereits 1965 gesetzt, als er damals die «Förderung des kulturellen Lebens» beschloss. Das Gesetz ist bis heute aktuell.
Über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Direktion für Bildung und Kultur beziehungsweise der Regierungsrat auf Antrag der kantonalen Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens (Kulturkommission).
Gesuche
Gesuche können nur online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Termine
Zusätzliche Sitzungen: Sitzung Förderbeiträge und Zuger Werkjahr / Sitzung Ateliervergabe.
Termine Kulturkommission: | Frist für Gesuchseingabe: |
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2. Dezember 2024 | 4. November 2024 |
22. Januar 2025 | 23. Dezember 2024 |
17. März 2025 | 17. Februar 2025 |
13. Mai 2025 | 15. April 2025 |
23. Juni 2025 | 26. Mai 2025 |
23. September 2025 | 26. August 2025 |
1. Dezember 2025 | 3. November 2025 |
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45