Film
In der Sparte Film fördern wir Filmprojekte von professionellen audiovisuellen Produzentinnen und Produzenten mit Bezug zum Kanton Zug.
Zentralschweizer Filmförderung
Filmprojekte werden durch die Zentralschweizer Filmförderung vorbehandelt. Mehr dazu finden Sie in den Merkblättern oder auf der offiziellen Website. Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei auf der Gesuchsplattform der Zentralschweizer Filmförderung eingereicht werden.
Teilnahme
Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.
Inhalt des Gesuchsdossiers
Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen), Synopsis, Projektbeschrieb, Exposé/Treatment bzw. Drehbuch, Angaben zu Zielpublikum und Auswertungskonzept, Zeitplan, Link zu einem Referenzfilm auf einer Online Streaming-Plattform, projektrelevante Verträge, Bio-/Filmografie, Nachweise bereits zugesicherter Finanzierungen.
Genauere Informationen finden Sie in den Merkblättern und Richtlinien.
Förderkategorien
Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:
- Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
- Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
- Rräsentation und Vermittlung von Film und Video
Eingabe
- Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängender pdf-Datei auf der Gesuchsplattform der Zentralschweizer Filmförderung eingereicht werden. Gender- und Diversitätsangaben (gemäss Gender Map BAK) können in einer separaten Dateil hochgeladen werden.
- Arbeitsproben bzw. Filme können über eine online Video-Plattform zugänglich gemacht werden.
- Die Links der Video-Plattform müssen nach Eingabedatum mindestens 2 Monate aktiv sein.
- Das Amt für Kultur des Kantons Zug ist schriftlich über die Eingabe zu informieren.
Eingabetermine 2025
Dienstag, 14. Januar 2025
Dienstag, 15. April 2025
Donnerstag, 10. Juli 2025
Dienstag, 7. Oktober 2025
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45