Film
In der Sparte Film fördern wir Filmprojekte von professionellen audiovisuellen Produzentinnen und Produzenten mit Bezug zum Kanton Zug.
Innerschweizer Filmfachgruppe
Filmprojekte werden durch die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG) vorbehandelt. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt oder auf der offiziellen Website. Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei auf der Gesuchsplattform der IFFG eingereicht werden.
Unterstützt werden können
- Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
- Film- und Videoproduktion (inklusive Postproduktion)
- Präsentation und Vermittlung von Film und Video
Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zum Kanton Zug haben.
Beurteilungskriterien
Förderungsberechtigt sind Projekte, die sich durch Qualität und mindestens regionale Ausstrahlung auszeichnen. Für die Prüfung sind folgende Kriterien massgebend:
- Professionalität: Ausbildung, Praxis, Leistungsausweis, Eigenständigkeit und Vernetzung der Gesuchstellenden sind ersichtlich.
- Qualität: Inhaltliche und formale Gestaltung sowie Dramaturgie sind gegeben.
- Relevanz: Ausstrahlung und Bedeutung des Films für den Kanton Zug. Der Film greift gesellschaftliche Themen als kulturellen Mehrwert auf.
- Resonanz: Das Projekt setzt Impulse, ist regional oder national verankert, medial präsent und spricht das angesprochene Zielpublikum an.
- Innovation: Das Projekt regt neue Sichtweisen an, enthält inhaltliches, dramaturgisches oder interdisziplinäres Potential und nutzt geschickt Kooperationen.
- Stimmigkeit: Das Projekt ist als Ganzes kohärent, glaubwürdig und engagiert.
- Realisierbarkeit: Firma, Team, Budget und Finanzierung sind realistisch.
- Auswertungspotential: Die Auswertungsstrategie und das anvisierte Zielpublikum sind kohärent.
Gesuch einreichen
Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden, komprimierten pdf-Datei auf der Gesuchsplattform der IFFG eingereicht werden. Ein Exemplar der eingereichten Daten ist in ausgedruckter Form in A4 (Hochformat) per Briefpost bei der Geschäftsstelle IFFG einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen. Die digitale Datei sowie die Projektdokumentation per Briefpost müssen termingerecht eingereicht werden. Es gilt das Eingangsdatum.
Weiter muss das Amt für Kultur des Kantons Zug schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden.
Genauere Informationen finden Sie in den Merkblättern und Richtlinien.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45