Literatur und Publikationen
In der Sparte Literatur und Publikationen fördern wir literarische Publikationen, Literaturveranstaltungen sowie Festschriften und historische Publikationen.
Unterstützt werden können
- Literarische Publikationen von Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zug haben oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton Zug gelebt haben
- Publikationen ohne Zuger Autorschaft mit einem thematisch evidenten Zuger Bezug
- Literaturveranstaltungen mit kantonaler Ausstrahlung, die im Kanton Zug stattfinden oder einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
- Festschriften und historische Publikationen von Gemeinden mit übergemeindlicher beziehungsweise kantonaler Bedeutung
Nicht unterstützt werden
- Publikationen im Zahlverlag
- Neuauflagen
Beurteilungskriterien
- künstlerische Qualität: Eigenständigkeit in Ton und Stil, Stimmigkeit, literarischer Mehrwert
- Relevanz
- professionelle Projektplanung und Umsetzung
- Publikationen: Bedeutung der Thematik für den Kanton Zug
- erwartete Resonanz
- Verlag
Gesuchsunterlagen
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Angaben zur Autorin/zum Autor beziehungsweise zu den massgeblich beteiligten Personen
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Kurzbeschrieb des Inhalts beziehungsweise Projektbeschrieb
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Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis
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Literatur: 20 Seiten des Manuskripts
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Publikationen: Inhaltsverzeichnis, Textauszug, Beispiele von Abbildungen
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Angaben zur Auflage, Format, Seitenumfang (Text/Abbildungen), Erscheinungsdatum
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Angaben zur Vermarktung: Vertriebskanäle
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Verlagskalkulation mit Finanzierungsplan und Angaben zur Herkunft der Mittel (Verkaufserträge, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, öffentliche Hand)
Gesuch einreichen
Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45