FAQ S-B-A + K-B-A
FAQ Frequently Asked Questions S-B-A + K-B-A
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FAQ Frequently Asked Questions S-B-A + K-B-A
A | Alter | Die Brückenangebote richten sich an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren. Das 20. Altersjahr darf beim Eintritt nicht vollendet sein. |
Alternativen zum Brückenangebot |
Der Kanton Zug bietet folgende Alternativen zu einem Brückenangebot an: Einstieg in die Berufswelt (EiB), Berufsfindungsjahr (BFJ). Private Schulen bieten verschiedene Formen von 10. Schuljahren an. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) kann Sie darüber informieren. |
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Arbeitszeugnis | Am Schluss des Praktikums erhalten die Lernenden in der Regel ein Arbeitszeugnis. Es wird vom Praktikumsbetrieb ausgestellt und bestätigt den Arbeitseinsatz. Das Arbeitszeugnis macht auch Angaben über die Lernenden und ihre Arbeit. Für die Bewerbung auf eine Lehrstelle kann ein Arbeitszeugnis sehr wertvoll sein. |
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Aufnahmeverfahren | Im Aufnahmeverfahren für das S-B-A und das K-B-A wird geprüft, ob die Jugendlichen die Kriterien für die Aufnahme erfüllen: 1) Es ist sehr wichtig, dass die Jugendlichen lernen und arbeiten wollen. Sie müssen bereit sein, zu leisten und sich für die eigenen Ziele einzusetzen. 2) Die Deutschkenntnisse müssen mindestens auf dem Level B1 ESP sein. |
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Aufnahme- Bedingungen |
S-B-A und K-B-A: Leistungsbereitschaft / Sprachkompetenz Deutsch erreicht auf Level B1 ESP / Abschluss der obligatorischen Schulzeit (9 Schuljahre) |
B | Begleitung |
Die Lernenden setzen an den Brückenangeboten eigene Ziele. Sie gehen eigene Wege, um ihre Ziele zu erreichen. |
Berufsberatung | Alle Brückenangebote arbeiten eng mit dem BIZ (Berufsinformationszentrum) zusammen. Die Einzelberatungen mit Berufsberatenden finden auch an den Angeboten statt. |
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Berufsfindungsjahr | Das Berufsfindungsjahr richtet sich an Jugendliche mit angepassten Lernzielen in mehreren Fächern oder einer Lernschwäche (F83 nach ICD 10). | |
BYOD |
Im Kanton Zug arbeiten die Schulen auf der Sekundarstufe II (nachobligatorische Schulen) nach dem Prinzip von BRING-YOUR-OWN-DEVICE. |
C | Coaching | An den Brückenangeboten haben alle Lernenden einen Coach. Zusammen besprechen sie in Coaching-Gesprächen regelmässig Lernfortschritte und die Berufswahl. Der Weg zu einer realistischen Anschlusslösung spielt eine wichtige Rolle. Die Erziehungsberechtigten nehmen regelmässig an Gesprächen teil, zum Beispiel am Portfoliogespräch am Schluss eines Trimesters. |
E | Eintritt unter dem Jahr |
Ein Eintritt unter dem Jahr ist ausnahmsweise möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind. Nach der Anmeldung findet ein Klärungsgespräch statt. Im positiven Fall folgt eine provisorische Aufnahme. Bei Abbruch einer Berufslehre steigt man in der Regel ins K-B-A ein. Eine Empfehlung für die FMS oder WMS kann bei einem Eintritt unter dem Jahr nicht gemacht werden. Dafür ist die Zeit zu kurz. |
Erfolg | Die Jugendlichen an den Brückenangeboten sollen Erfolg haben: im Lernen und auf der Suche nach einer Anschlusslösung. Fehler und Misserfolg gehören auf diesem Weg auch dazu. Um Erfolg zu haben, ist es wichtig, aus Fehlern und Misserfolg zu lernen. Die Lernenden müssen bereit sein, Neues auszuprobieren und weiterzuarbeiten. |
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Erziehungsberechtigte | In der Berufswahl sind die Erziehungsberechtigten für die Jugendlichen die wichtigsten Bezugspersonen. Darum werden sie in die Arbeit (Coaching) miteinbezogen. |
F | Fächer /Pflichtfächer | Am S-B-A arbeiten und lernen die Jugendlichen in Fachhalbtagen: Deutsch, Fremdsprachen (Englisch, Französisch), Mathematik, Naturlehre/Informatik, Weltkunde. In allen Fächern stehen die überfachlichen Kompetenzen im Zentrum. Im Impuls 1 & 2 wird die Arbeit an den eigenen Zielen geplant und ausgewertet. Wahlfächer sind: DAZ (Deutsch als Zweitsprache), Feelokay (Schülerrat), Mediengruppe, Auftreten. Sport ist ein Pflichtfach. Am K-B-A stellen die Lernenden mit dem Coach ihren Stundenplan selber zusammen: Berufsfindung, Lehrstellensuche, Mathematik, Sprache und Kommunikation, Berufsvorbereitung (nach der Lehrstellenzusage). Die Arbeit wird geplant und ausgewertet. Sport ist ein Pflichtfach. |
Ferien | Die Ferien an den Brückenangeboten richten sich nach dem Kantonalen Schulferienplan. Es gibt jedoch Abweichungen: Das S-B-A und das K-B-A starten am ersten Montag im August (wie Lehrstellenbeginn). Am S-B-A findet die zweite Woche des Sozialpraktikums in den Herbstferien statt. Am K-B-A haben die Lernenden im Praktikum fünf Wochen Ferien. Diese werden mit dem Betrieb abgesprochen (Praktikumsvertrag). Für die beiden Schultage gilt der Kantonale Schulferienplan. In den Ferien wird den Lernenden beider Angebote nach Absprache Unterstützung im Bereich «Bewerben» angeboten. |
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Flyer Brückenangebote | Die Brückenangebote im Überblick => siehe dazu den Flyer | |
FMS / WMS | FMS Fachmittelschule / WMS Wirtschaftsmittelschule Das S-B-A kann Jugendliche für die beiden allgemeinbildenden Schulen empfehlen (Zuweisungsentscheid). Neben der fachlichen Qualifikation (Minimalstandards) sind definiert) weisen die Lernenden ihre Arbeit an den überfachlichen Kompetenzen nach. Der Besuch des Moduls MISCHU (Mittelschul-Vorbereitung) ist obligatorisch. Ausserdem setzt eine Empfehlung den Besuch des S-B-A ab August voraus. Es können keine Empfehlungen fürs Gymnasium gemacht werden. |
H | Hausaufgaben | Das S-B-A geht von einer 40-Stunden-Woche aus. So können alle Arbeiten, auch die Bewerbungen, am Angebot gemacht werden. Am K-B-A müssen die Lernenden pro Arbeitswoche eine bis drei Stunden Hausaufgaben einrechnen. Sie planen diese Zeit gemeinsam mit dem Coach. |
I | Individualisierung | An den Brückenangeboten stehen die Lernenden und ihre Kompetenzen im Zentrum. Sie bearbeiten Lerninhalte und auf dem passenden Level und im eigenen Tempo. Dabei werden sie von Lernbegleitenden unterstützt. Arbeitsmaterialien und Lernumgebungen stehen zur Verfügung. Gemeinsam mit ihrem Coach setzen die Jugendlichen eigene Ziele und besprechen diese regelmässig. |
Interview mit der Klassenlehrperson |
Inhalt Aufnahmegesuch - Memory Stick - Fragen für ein Interview mit der Klassenlehrperson. Die Antworten der Klassenlehrperson unterstützen den Entscheid für das passende Angebot (S-B-A oder K-B-A). |
K | Kompetenz- Orientierung |
An allen Brückenangeboten werden die Lernenden von Coaches begleitet. Die Begleitung orientiert sich an den Kompetenzen der Lernenden. Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen zu festigen und neue Kompetenzen zu erarbeiten. |
Klassen | Am S-B-A und am K-B-A stehen die einzelnen Lernenden im Zentrum. Typische Klassen wie an der Oberstufe gibt es nicht. Am S-B-A ändern Zusammensetzung und Grösse der Lerngruppen je nach Halbtag und Lerninhalt. Am K-B-A bleibt die Zusammensetzung der Gruppe während der zwei Schultage gleich. |
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Kosten | Der Kanton übernimmt die Kosten für die Löhne der Lernbegleitenden und für die Infrastruktur. Mit dem Beitrag der Erziehungsberechtigten werden Schulmaterial, Kopien, Exkursionen und externe Lernanlässe bezahlt. Preisliste Brückenangebote Zug Voraussetzung: rechtlicher Wohnsitz im Kanton Zug. |
L | Lehrabbruch | Wer eine Lehre abbrechen muss, bespricht die Situation zuerst mit dem Amt für Berufsbildung. Danach empfehlen wir einen Besuch auf dem BIZ (Berufsinformationszentrum). Falls im Beratungsgespräch ein Brückenangebot als Lösung zum Thema wird, besprechen wir mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen. |
Leistungs-Bereitschaft | Für den Besuch eines Brückenangebots ist die Leistungsbereitschaft eine Voraussetzung. Es ist sehr wichtig, dass die Jugendlichen lernen und arbeiten wollen. Sie müssen bereit sein, zu leisten und sich für die eigenen Ziele einzusetzen. Ohne Leistungsbereitschaft ist es nicht möglich, Fortschritte zu machen und die eigenen Ziele zu erreichen. Leistungsbereitschaft ist also notwendig, um Erfolg zu haben. |
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Lernatelier | An allen Brückenangeboten ist das Lernatelier der Mittelpunkt. Der Raum ist mit Einzelarbeitsplätzen ausgestattet. Die Lernenden können sich auf die eigenen Ziele und Lerninhalte konzentrieren. Das selbständige Arbeiten im Lernatelier ermöglicht folgende Erfahrungen: Verantwortung fürs eigene Arbeiten und Lernen übernehmen, Zeitgefässe planen, Selbständigkeit ausbauen. Dabei werden die Jugendlichen von Lernbegleitenden unterstützt. |
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Lernorte | Die Brückenangebote des Kantons Zug befinden sich an drei verschiedenen Standorten in der Stadt Zug:
Die kleine Anzahl Lernender ermöglicht eine persönliche Atmosphäre. |
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Lernbegleitende / Coaches |
Die Lehrpersonen an den Brückenangeboten heissen Lernbegleitende, weil sie in erster Linie die Jugendlichen in ihrem persönlichen Lernen begleiten und unterstützen. Die Lernbegleitenden stellen Rückfragen und geben Impulse. Sie geben Feedback zu der Art und Weise, wie die Jugendlichen arbeiten. Ziel ist, dass die Lernenden Fortschritte machen, die eigenen Ziele erreichen und Erfolg haben. |
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Lernvertrag | An den Brückenangeboten unterschreiben die Lernenden einen Lernvertrag. Dieser Vertrag beschreibt die Rechte und Pflichten und ist die Grundlage für die Zusammenarbeit. | |
Lernzielbefreiungen / -anpassungen |
Für Lernende, die in der Oberstufe in mehreren Fächern lernzielbefreit sind, gibt es das Berufsfindungsjahr als sinnvolle Alternative zum Brückenangebot. |
M | Medienplattform | Weitere Informationen und Einblicke zu den Brückenangeboten des Kantons Zug finden Sie auf unserer Medienplattform. |
Mittagessen | Am S-B-A und am K-B-A stehen Mikrowellen zur Verfügung, um mitgebrachtes Essen zu wärmen. Lernende des K-B-A können ebenfalls in der Mensa des GIBZ essen. Wer genügend Zeit hat, kann zu Hause oder auch in der Stadt essen. |
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Motivation | Leistungsbereitschaft | |
Multicheck / Basic Check |
Eignungstests müssen oft einer Bewerbung beigelegt werden. Im Coaching wird besprochen, welcher Test Sinn macht und wann man diesen absolvieren kann. Die Lernenden müssen sich selber anmelden. |
N | Noten /Zeugnis | An den Brückenangeboten gibt es keine Noten. Das S-B-A weist die Kompetenzstufe (sechs Stufen) und den Erreichungsgrad (Ziele erreicht / gut erreicht / ausgezeichnet erreicht) aus. Am K-B-A beurteilen Lernbegleitende die abgeschlossenen Arbeiten an den Lernzielen. In den Trimesterberichten (Dezember und März) und im Jahreszeugnis (Juni/Juli) werden diese Informationen aufgezeigt. Trimesterberichte und Jahreszeugnis machen auch Aussagen zu Praktika, Schnupperlehren und Absenzen. Sie enthalten ebenfalls Bemerkungen zu Stärken und Fortschritten der Lernenden und zur Arbeit an den überfachlichen Kompetenzen. |
O | Oberstufenzeugnisse | Die Oberstufenzeugnisse zeigen, wie sich der Schulerfolg entwickelt hat. Sie belegen auch, dass das 9. Schuljahr abgeschlossen wurde (Aufnahmebedingung). Für den Bewerbungsprozess am Brückenangebot sind die Oberstufenzeugnisse sehr wichtig. Lehrbetriebe kennen diese Zeugnisse und können die Schulleistungen einschätzen. Die Oberstufenzeugnisse müssen den Bewerbungen beigelegt werden. |
«one stop shop» (eine Anlauf- und Auskunftsstelle) |
Unter der Telefonnummer 041 594 24 44 oder unter der Mailadresse aba@zg.ch können Sie weitere Fragen zu den Brückenangeboten stellen. Sichere Mailadresse, für die Übermittlung heikler Daten und Angaben: mailto:https://securemail.zg.ch/aba@zg.ch |
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Outdoor-Tage August | Am S-B-A und K-B-A finden im August die Outdoor-Tage ausserhalb des Kantons Zug statt. Während dieser Tage stehen Bewegung und das Kennenlernen im Zentrum. Die Jugendlichen setzen sich in verschiedenen Situationen mit ihren Kompetenzen auseinander. Sie stellen sich Herausforderungen und überwinden ihre Grenzen. Die Outdoor-Tage sind obligatorisch. Während dieser Tage kann keine Schnupperlehre durchgeführt werden. |
P | Portfolio | Die Lernenden arbeiten an den Brückenangeboten an eigenen Zielen. Dabei entstehen eigenständige Arbeiten, Planungen, Reflexionen. Die Lernenden erhalten Feedbacks von anderen Lernenden und Lernbegleitenden auf ihre Arbeiten. All diese Belege werden in einem Portfolio gesammelt. Die Belege zeigen persönliche Fortschritte und Lernwege auf. Die Lernenden zeigen diese Belege an verschiedenen Gesprächen: Coachinggespräch, Portfoliogespräch mit den Erziehungsberechtigten am Ende des Trimesters, Vorstellungsgespräch, Fokusgespräch mit den zukünftigen Berufsbildenden. |
Praktikum | Am S-B-A und am K-B-A sind Erfahrungen in der Arbeits- und Erwachsenenwelt sehr wichtig. Am S-B-A gibt es ein zweiwöchiges Sozialpraktikum. Die Lernenden arbeiten in der Pflege, in KITAs, auf dem Bauernhof oder in einer sozialen Einrichtung. Das Praktikum findet eine Woche vor und eine Woche in den Herbstferien statt. Es ist obligatorisch. Während dieser zwei Wochen kann keine Schnupperlehre durchgeführt werden. Am K-B-A sind die Lernenden über das ganze Jahr drei Tage pro Woche in einem Praktikum. Für ein Praktikum kommen fast alle Tätigkeiten in Frage. Sie müssen nichts mit dem Berufswunsch zu tun haben. Das Praktikum lässt sich von den Anforderungen her mit einem «Sackgeld- oder Ferienjob» vergleichen. Die Lernenden erhalten nach dem Praktikum ein Feedback (S-B-A) / ein Arbeitszeugnis (K-B-A). Für die Bewerbung auf eine Lehrstelle können diese Dokumente sehr wertvoll sein. WICHTIG: Die Brückenangebote vermitteln keine Praktikumsplätze. Suchen und Finden eines Praktikums ist Teil der Arbeit der Lernenden. elbstverständlich werden die Lernenden dabei begleitet. |
S | Schnupperlehre | Schnupperlehren sind ein wichtiger Teil der Berufswahl. Sie helfen, den passenden Beruf und den passenden Betrieb zu finden. Darum ist es an den Brückenangeboten bis auf wenige Ausnahmen immer möglich, eine Schnupperlehre zu machen. Gemeinsam mit dem Coach wird eine Schnupperlehre geplant und ausgewertet. |
Schulbestätigungen | Schulbestätigungen dürfen wir den Lernenden erst nach dem 1. Schultag ausstellen. Konkret: In der ersten Schulwoche haben alle Lernenden, welche mit dem S-B-A oder K-B-A gestartet haben, eine Schulbestätigung. Diese muss der Ausgleichskasse zugestellt werden. |
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Schulverlegung | Outdoor-Tage | |
Sozialpraktikum | Praktikum | |
Sozialamt | Falls Erziehungsberechtigte das Schulgeld nicht bezahlen können, werden sie gebeten, das Sozialamt der Wohngemeinde zu kontaktieren. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde sich an den Kosten beteiligt. |
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Sporttage Mai | Am S-B-A finden im Mai die Sporttage ausserhalb des Kantons Zug statt. Während dieser Tage stehen Bewegung und Gesellschaft mit Mitlernenden im Zentrum. Die Jugendlichen setzen sich in verschiedenen Situationen mit ihren Kompetenzen auseinander. Sie stellen sich Herausforderungen und überwinden ihre Grenzen. Die Sporttage sind obligatorisch. Während dieser Tage kann keine Schnupperlehre. |
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Sprachaufenthalt | Ein Brückenangebot lässt sich gut mit einem Sprachaufenthalt kombinieren. Der Sprachaufenthalt sollte aber nach dem Angebotsjahr stattfinden. Das S-B-A endet anfangs Juni. Das ermöglicht einen Sprachaufenthalt von rund zwei Monaten bis zum Start der Lehre oder der allgemeinbildenden Schule. Das K-B-A endet Mitte Juni. Sechs bis acht Wochen Sprachaufenthalt können zur Vorbereitung auf die Lehre eingeplant werden. Falls ein Sprachaufenthalt vor Abschluss des Angebotsjahres beginnt, gelten folgende Bedingungen: Die Lernenden steigen auf Ende des vorhergehenden Trimesters aus dem Angebot aus. Sie erhalten eine Schulbestätigung, aber kein Abschlusszeugnis. |
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Sprachkompetenz | Aufnahmebedingungen | |
Start / Schluss |
Schuljahr 2024/25 Schuljahr 2025/26 |
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Stick | Wer sich für das S-B-A oder das K-B-A anmelden möchte, braucht einen Stick mit allen Informationen und Unterlagen zum Aufnahmeverfahren. Bestellung Stick nach den Sportferien mit Mail an aba@zg.ch. Anmeldeschluss beachten! Bitte folgende Angaben im Mail vermerken: Name/Vorname, Strasse, PLZ/Ort, Telefon-Nr., eMail, Geschlecht und Geburtsdatum |
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Stundenplan | Typische Stundenpläne wie an der Oberstufe gibt es nicht. An den Brückenangeboten arbeiten wir in Blockzeiten mit einer Mittagspause. S-B-A: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr K-B-A: 08.15 Uhr bis 16.15 Uhr |
T | Teilzahlung | In begründeten Fällen kann für den persönlichen Beitrag oder das Schulgeld frühzeitig schriftlich eine Teilzahlungsvereinbarung beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, vor einer Zahlungserinnerung oder Mahnung unter aba@zg.ch. Bei der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von zusätzlich CHF 35.00 erhoben. |
Trimester | Die Brückenangebote sind in drei Trimester unterteilt. Am Schluss jedes Trimesters ziehen die Lernenden Bilanz über das eigene Lernen und Arbeiten. Am Portfoliogespräch zeigen sie mit Hilfe ihrer Unterlagen ihre Fortschritte und Prozesse auf (Portfolio). Die schulischen Leistungen werden in einem Trimesterbericht ausgewiesen (Noten / Zeugnis). |
U | Überfachliche Kompetenzen |
An den Brückenangeboten steht die Förderung überfachlicher Kompetenzen im Zentrum. Überfachliche Kompetenzen sind zum Beispiel: Organisation, Auftreten, Verstehen oder Ausdrücken. Fortschritte in diesen Kompetenzen geben den Jugendlichen Sicherheit und stärken ihr Selbstbewusstsein. Die Fortschritte haben ebenfalls einen positiven Einfluss aufs Lernen und das Erreichen der eigenen Ziele. |
Unterschied K-B-A und S-B-A |
Von den Zielsetzungen unterscheiden sich die beiden Angebote nicht. Am K-B-A spielt das Praktikum eine zentrale Rolle. Die drei Tage in der Arbeitswelt sind eine grosse Möglichkeit, um reifer, selbstständiger und erwachsener zu werden. Die Jugendlichen erleben und sehen täglich, was sie praktisch leisten können. Sie erhalten Feedback der Betriebe und können diese ihren Bewerbungen beilegen. Das S-B-A ist ein rein schulisches Angebot. Neben den überfachlichen Kompetenzen stehen schulische Inhalte im Zentrum. Die Jugendlichen arbeiten an fünf Tagen in der Regel in Einzelarbeit an verschiedenen Fachinhalten. Die Fortschritte müssen innerhalb schulischer Aufgabenstellungen erzielt werden. Feedback erhalten die Jugendlichen von Mitlernenden und Lernbegleitenden. |
V | Videosteckbrief | In einem Film von 3 – 5 Minuten stellen sich die Jugendlichen in Standardsprache vor. Eine ausführliche Anleitung gibt genaue Informationen zum Inhalt. Wichtig ist nur der Inhalt des Videos. Hintergrundmusik, Intro, Abspann sind nicht erwünscht. Der Film kann von A bis Z mit dem «Handy» erstellt werden. |
W |
WMS / FMS | WMS Wirtschaftsmittelschule / FMS Fachmittelschule Das S-B-A kann Jugendliche für die beiden allgemeinbildenden Schulen empfehlen (Zuweisungsentscheid). Neben der fachlichen Qualifikation (Minimalstandards sind definiert) weisen die Lernenden ihre Arbeit an den überfachlichen Kompetenzen nach. Der Besuch des Moduls MISCHU (Mittelschul-Vorbereitung) ist obligatorisch. Ausserdem setzt eine Empfehlung den Besuch des S-B-A ab August voraus. Es können keine Empfehlungen fürs Gymnasium gemacht werden. |
Feedbacks zu den FAQ's an: aba@zg.ch
Zug, 1. Januar 2024