Wie und wo fischen
Der Kanton Zug bietet mit dem Ägerisee und dem Zugersee zwei Perlen für die Patentfischerei. Die Fischereirechte der Fliessgewässer sind entweder in Privatbesitz oder werden vom Kanton verpachtet.
Fischereipatent Webshop
Neu können die Fischereipatente für den Zugersee im Webshop bezogen werden. Zahlen Sie mit den üblichen digitalen Zahlungsmitteln. Die Patente können nun entweder als PDF ausgedruckt oder einfach im Fishven-App verwedet werden.
Die Vorteile der Fishven App sind:
- Das Fischereipatent inklusive SANA wird im App hinterlegt. Somit können die Dokumente direkt auf dem Handy angezeigt werden.
- Anstelle der Papierstatistik können die Fänge direkt in der App erfasst werden.
Über die Fischereipatente
Ausser für Tageskarten und für Gastkarten müssen die Angelnden einen Sachkunde-Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben und den Ausweis im Falle einer Kontrolle vorweisen können.
Das Fischereijahr dauert jeweils vom 1. November bis 31. Oktober und ist massgebend für die Gültigkeit der Jahrespatente.
Fischereipatente für den zugerischen Teil des Zugersees können im Webshop oder am Schalter beim Amt für Wald und Wild an der Ägeristrasse 56 in Zug während der ordentlichen Öffnungszeiten erworben werden.
Bootspatente (gültig vom Boot und vom Ufer aus)
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
---|---|---|
Jahrespatent |
CHF 140.- |
CHF 280.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 190.- | CHF 330.- |
Monatspatent (Kalendermonat) |
CHF 50.- |
CHF 100.- |
zwei Wochenpatent |
CHF 40.- |
CHF 40.- |
Tagespatent |
CHF 20.- |
CHF 20.- |
Uferpatente
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
---|---|---|
Jahrespatent | CHF 60.- | CHF 120.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 110.- | CHF 170.- |
Monatspatent (Kalendermonat) | CHF 25.- | CHF 50.- |
Jugendpatente (Jahrespatent)
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
---|---|---|
mit Sachkundenachweis erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag |
CHF 40.- | CHF 40.- |
Fischereipatente für den Ägerisee können bei den Ausgabestellen im Ägerital und im Webshop erworben werden.
Jugendliche bis zum 14. Geburtstag benötigen für die Fischerei vom Ufer aus, mit einer Gerätschaft mit dem Zapfen und der einfachen Angel ohne Widerhaken, jedoch ohne Köderfisch, kein Patent. Vom Boot ist die Angelfischerei Jugendlichen bis zum 14. Geburtstag ohne Patent unter Aufsicht einer Pateninhaberin oder eines Patentinhabers gestattet. Dabei dürfen maximal zwei der im Rahmen eines Patents zulässigen Angelgeräte verwendet werden. Die Fänge müssen in die Statistik des Patentinhabenden eingetragen werden.
Erwachsene (ab dem 16. Geburtstag) können für das Fischen mit allen gesetzlich erlaubten Gerätschaften vom Ufer und von Booten aus folgende Patente lösen. *Für die mit Stern bezeichneten Patentarten ist ein Sachkundenachweis (SANA) Pflicht.
Boot-/Uferpatente | wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal |
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1 Tag |
CHF 20.- | CHF 20.- |
1 Woche* | CHF 40.- | CHF 60.- |
2 Wochen* | CHF 50.- | CHF 80.- |
1 Monat* | CHF 60.- | CHF 100.- |
12 Monate* | CHF 100.- | CHF 180.- |
Für die Angelfischerei kann auch ein Jugendpatent für CHF 10 bezogen werden (14-16-jährige, Fischen vom Boot aus ohne Aufsicht eines Patentinhabenden).
Schonzeiten / Fangmindestmasse
Ganzjähriges Fangverbot:
Aal, Bachneunauge, Bitterling, Nase, Schneider, Steinbeisser, alle Krebsarten
Schonzeiten und Fangmindestmasse:
Fischart | Fangmindestmasse | Schonzeiten |
---|---|---|
Hecht | 50 cm | 01.03. bis 30.04. |
Egli | 15 cm | - |
Felche |
Zugersee: 28 cm Ägerisee: 26 cm |
15.11. bis 31.01. |
Bachforelle |
im See: 40 cm im Bach: 24 cm |
im See: 01.10. bis 25.12. im Bach 01.10. bis 29.02. |
Seeforelle |
im See: 40 cm im Bach: 24 cm |
im See: 01.10. bis 25.12. im Bach: 01.10. bis 29.02. |
Seesaibling (Rötel) | 22 cm | 15.10. bis 15.01. |
Äsche | 30 cm | 01.02. bis 30.04. |
Fangstatistik
Die Abgabe der Fangstatistik ist obligatorisch und kann direkt über die App "Fischfangstatistik Zug" oder mit dem Online-Formular erfasst werden.
Bis am 30. November müssen alle Fänge entweder in der App oder als Statistik (Papier oder online) eingereicht werden.
Im Laufe des Monats November wird in der App dazu aufgerufen, die Eingaben zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt dann als offizielle Einreichung der Statistik. Die Funktion ist derzeit noch nicht verfügbar, wird jedoch in Kürze bereitgestellt. Sobald dies der Fall ist, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Fliessgewässer
Die fischereilichen Nutzungsrechte in Kleinseen und Fliessgewässer sind entweder privat oder bei den Korporationen. Für einzelne Gewässer werden Anglerkarten durch die Korporationen abgegeben.
Fischereiberichte
Die Fangerträge von Berufsfischern und Angelfischern werden jährlich in einem Bericht zusammengefasst
Fischerei Fangerträge Zugersee
Fischerei Fangerträge Ägerisee
Sachkundenachweis Fischerei
Im Kanton Zug ist für das Fischen mit Angel ein Sachkundeausweis Fischerei (SANA) vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind das Freiangelrecht und das Tagespatent. Die SANA-Kurse werden über das Netzwerk Anglerausbildung angeboten und koordiniert.