Zuger Behindertenpolitik
Die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde vom 18. Juni 2026 war ein erfolgreicher Anlass und setzte wichtige Impulse für mehr berufliche Inklusion. Die Aufzeichnung der Veranstaltung und der Voten ist im Livestream-Archiv verfügbar.
Inklusive Landsgemeinde
Erfolgreiche zweite Inklusive Landsgemeinde - Aufzeichnung Livestream
Am 18. Juni 2026 fand die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde unter dem Motto «Arbeit im Fokus, Inklusion im Zentrum» statt. Menschen mit Behinderungen brachten ihre Erfahrungen und Anliegen direkt in die politische Diskussion ein und stellten drei konkrete Vorschläge zur Stärkung der beruflichen Inklusion vor.
Im Zentrum standen Forderungen nach finanziellen Anreizen für Arbeitgebende, einer verbesserten Unterstützung bei der Stellensuche sowie einer stärkeren Vorbildrolle von Kanton und Gemeinden bei der Anstellung von Menschen mit Behinderungen.
Im Anschluss an die Präsentation der Anliegen nahmen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aller Fraktionen Stellung. Die engagierten Voten zeigten, dass das Thema berufliche Inklusion weiterhin aktuell ist und die eingebrachten Anliegen wichtige Impulse für die politische Diskussion liefern.
Die Aufzeichnung des Livestreams mit den Anliegen und Voten der Teilnehmenden sowie der Kantonsrätinnen und Kantonsräte steht im Archiv Livestream zur Verfügung.
Aktionstage Behindertenrechte
Ausblick
Die Aktionstage Behindertenrechte finden vom 24. Mai bis am 7. Juni 2027 statt.
Nach der ersten erfolgreichen Durchführung der Aktionstage Behindertenrechte im Kanton Zug im Jahr 2024 beteiligt sich der Kanton auch 2027 wieder an den nationalen Aktionstagen. Unter dem Motto «Inklusion im Zentrum, Arbeit im Fokus» stehen Themen rund um Teilhabe, Chancengleichheit und Inklusion in der Arbeitswelt im Mittelpunkt.
Weitere Informationen zum Programm und zur Mitwirkung folgen bald.
Logo der Aktionstage Behindertenrechte
Beauftragte Behindertenrechte
Die allgemeinen Menschenrechte gelten für alle Menschen. Damit sie für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt wirksam werden, braucht es angepasste Rahmenbedingungen. Die Beauftragte für Behindertenrechte informiert und berät dazu, wie die Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung gefördert und gesichert werden können. Gemeinsam mit Betroffenen entwickelt sie einen Massnahmenplan, der die zentralen Schwerpunkte für die kommenden Jahre festlegt.
Selbstbestimmtes Leben
Als Mensch mit Behinderung sollen Sie mehr Wahlmöglichkeiten haben und selbstbestimmter leben können.
- Wollen Sie privat oder in einem Heim wohnen?
- Wollen Sie auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt arbeiten?
- Wollen Sie von Fachpersonen oder Privatpersonen ambulant unterstützt werden?
- Wollen Sie in Ihrer stationären Einrichtung mitbestimmen?
- Wollen Sie, dass Ihre Anliegen von der Politik gehört werden?
Das neue «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» (LBBG) bietet Ihnen seit 2024 mehr Möglichkeiten.
Bild: Fachtagung der Beauftragten für Behindertenrechte im März 2023, Übergabe vom erarbeiteten Manifest.
Konzepte und Berichte
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit hat untersucht, wie die Situation bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf ist, was für Weiterentwicklungsbedarfe sowie Optimierungsmöglichkeiten an der Schnittstelle von Behinderung und Pflege bestehen.
Das Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik wurde anlässlich einer Tagung von Selbstvertretenden und Fachleuten aller Kantone in Zug verabschiedet. Es soll unser Handeln antreiben.
Mit der Bedarfsanalyse- und Angebotsplanung plant der Kanton Zug das bedarfsgerechte Angebot an Unterstützungleistungen für Menschen mit Behinderung innerhalb des Kantons.
Mit dem Rahmenkonzept koordinieren die Zentralschweizer Kantone die Behindertenpolitik über die Kantonsgrenzen hinaus.
Behinderung und Pflege im Kanton Zug
Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik
Bericht Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Links
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Betreuungsleistungen sowie weitere nützliche Links.
Kantonsratsvorlage Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
Bundesgesetz über die Benachteiligung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Eidg. Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Vernehmlassungsvorlage Verordnung über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
UN-Konventionen
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) gibt es verschiedene Übereinkommen mit einer Anzahl Ländern. Die Schweiz ist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die in den Konventionen aufgeführten Standards einzuhalten. Regelmässig schreibt der Bundesrat einen Bericht, wie die Umsetzung der Minimalstandards in der Vergangenheit war:
- Wo haben Verbesserungen stattgefunden?
- Wo gibt es noch Handlungsbedarf?
