Grundbuch- und Notariatsinspektorat
Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat übt die Aufsicht über das Grundbuch und die gemeindlichen Notariate aus.
Unsere Themen
Gemeindliche Notariate
Im Kanton Zug gibt es zwei Arten von Notariaten: gemeindliche und private. Beide sind dafür zuständig, öffentliche Urkunden zu erstellen. Die gemeindlichen Notariate dürfen zudem Verträge über dingliche Rechte (Grundstücke) beurkunden. Ausserdem beglaubigen sie Unterschriften, Abschriften und Handzeichnungen. Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, ihre Stellvertretenden sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Wohnsitz im Kanton können als Urkundspersonen arbeiten.
Schweizerisches Register der Urkundspersonen
Zur Erstellung von elektronischen Ausfertigungen und elektronischen Beglaubigungen können sich die Zuger Urkundspersonen seit dem 1.1.2022 in das schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) eintragen. Die Eintragungsanträge der gemeindlichen Urkundspersonen und der Urkundspersonen des Amtes für Grundbuch und Geoinformation werden vom GBNI freigeschaltet.
Kontakt
Grundbuch- und Notariatsinspektorat
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Über uns
Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat übt die Aufsicht über das Grundbuch und die gemeindlichen Notariate aus. Die Dienstleistungen werden durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation und die gemeindlichen Notariate erbracht.
Team
Christoph Merk
Grundbuch- und Notariatsinspektor
6300 Zug
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
Gesetzliche Grundlagen für das Schweizerische Register der Urkundspersonen
Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug
Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES)
Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (VZertES)
Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen