Änderung Personendaten
Bereits im Grundbuch eingetragene Personendaten können zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen erfahren.
Gründe für die Änderung von Personendaten
Weshalb ein bereits bestehender Grundbucheintrag, der eine Person oder eine Firma betrifft, geändert werden muss, hat viele Gründe. Nebst dem Eigentumswechsel infolge des Kaufs beziehungsweise Verkaufs eines Grundstücks sind hier vor allem Namens- und Firmaänderungen, Adressänderungen, Erbgänge und Erbteilungen zu nennen.
Namens- und Firmaänderung
Wir teilen Ihnen gerne mit, was Sie machen müssen, damit Ihre Namens- oder Firmaänderung auch im Grundbuch nachgetragen werden kann.
Adressänderung
Sie sind umgezogen? Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Erbgang
Wenn Sie geerbt haben, finden Sie hier alle Informationen zur Anmeldung des Erbgangs im Grundbuch.
Erbteilung
Sie haben die geerbten Grundstücke oder Rechte mittels einer Erbteilung bereits geregelt oder möchten dies noch tun? Wir teilen Ihnen gerne mit, was zur Nachführung im Grundbuch nötig ist.
Kontakt
Grundbuch
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00